Harley-Davidson Sportster Roadster mit Fahrerin

CE-zertifizierte Fahrerschutzbekleidung

PSA - Persönliche Schutzausrüstung im Motorradbereich

Das Europäische Parlament hat mit der Verordnung (EU) 2016/425 im Jahr 2016 beschlossen, die Bestimmungen für persönliche Schutzausrüstungen (PSA) auf Motorrad-Funktionsbekleidung auszuweiten. Wir möchten Dir daher alles Wissenswerte rund um die neue Verordnung und das Thema Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Ebenfalls gibt es einige Informationen zu Helmen und Schuhen, welche von einer anderen Verordnung betroffen sind. Als Persönliche Schutzausrüstung werden

  • Jacken,
  • Hosen und
  • Handschuhe

verstanden, die speziell für den Verwendungszweck des Motorradfahrens hergestellt und geprüft worden sind. Motorradhelme und Schuhe gehören ebenfalls zur Schutzausrüstung, werden aber wie erwähnt von einer anderen Verordnung erfasst.

Das neue Prüfkennzeichen „CE“ bestätigt die umfangreichen Prüfprozesse. Die Kleidung gewährt Dir somit auch weiterhin einen möglichst hohen und angemessenen Schutz durch

  • die ergonomische Gestaltung der Kleidung,
  • die Abrieb- und Reißfestigkeit des Obermaterials und der Nähte sowie
  • der Fixierung von Protektoren an sturzgefährdeten Stellen wie Schultern und Ellenbogen.

Das Tragen der CE-geprüften-Kleidung wird – Stand heute – in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflicht. Für vorhandene Bekleidung gilt selbstverständlich Bestandsschutz. Die Verwendung von CE-geprüfter Kleidung schützt darüber hinaus auch zukünftig vor Bußgeld. So sollte sich jeder Biker vor Fahrten ins europäische Ausland über die Vorschriften des jeweiligen Landes informieren. In Frankreich wird z.B. ein Bußgeld in Höhe von 40,- Euro erhoben, sollten Motorradhandschuhe ohne CE-Kennzeichnung getragen werden.

Details zur Prüfung und der Einstufung von PSA

Grundsätzlich wird PSA in drei Kategorien eingeteilt. 

  • Kategorie 1: relativ niedrige Anforderungen – z.B. Brillen die vor Steinschlag schützen
  • Kategorie 2: höhere Anforderungen – z.B. Motorradbekleidung wie Hosen, Schuhe und Jacken
  • Kategorie 3: hohe Anforderungen – z.B. Berufsbekleidung der Feuerwehr

Motorradbekleidung gehört also zur Kategorie 2 und wird z.B. vom TÜV Rheinland getestet. Kategorie 2 fächert sich wiederum in drei Unterkategorien aus. A, AA und AAA.

Etliche Kriterien werden innerhalb dieser Unterkategorien getestet. Die wohl wichtigsten für den Motorradbereich sind Reißfestigkeit und Abriebfestigkeit.

Für die Abriebfestigkeit wird jeweils bei 45 km/h, 75 km/h und 120 km/h getestet.
Für die Reißfestigkeit wird mit 6 kN, 10 kN und 14 kN getestet

A = 45 km/h & 6 kN – EN 17092-2
AA = 75 km/h & 10 kN – EN 17092-3
AAA = 120 km/h & 14 kN – EN 17092-4 

Außerdem gibt es noch die Klassifizierung B (EN 17092-5) und C (EN 17092-6). Bei B handelt es sich um Bekleidung die die gleiche Abriebfestigkeit wie Bekleidung der Klasse A aufweist, jedoch keine Aufprallprotektoren hat. Bei der Klasse C handelt es sich um Bekleidung die nicht abrieb – oder reißfest ist. Sie wird in der Regel nur unter oder über anderen Bekleidung getragen und verfügt nur über eine gewisse Stoßbeständigkeit durch Protektoren. 

Neben der CE Kennzeichnung findet der Kunde in der Bekleidung auch immer ein entsprechendes Etikett mit dm entsprechenden „Rang“.

NormenDschungel - Was sagt dir die Nummer der CE-Zertifizierung

Die Norm EN 17092 ist auf alles bedacht, was zur Gewährleistung von optimalem Schutz und größtmöglicher Sicherheit des Trägers erforderlich ist. In ihr sind die Anforderung und Prüfungen definiert, die ein Produkt erfüllen bzw. bestehen muss um verkauft werden zu dürfen.

Sowohl Handschuhe, Protektoren als auch Schuhe zählen nicht zur Bekleidung und besitzen deshalb eine eigene Normen mit eigenen Anforderungen, die es zu erfüllen gilt. Wir haben hier eine einfache Übersicht für Dich:

  • Motorradstiefel & -schuhe: EN 13634:2017
  • Motorradhandschuhe: EN 13594:2015
  • Ellbogen-, Schulter-, Hüft- und Knieprotektoren: EN 1621-1:2012
  • Rückenprotektoren: EN 1621-2:2014
  • Brustprotektoren: EN 1621-3:2018
  • Schnur-aktivierte Airbag-Protektoren: EN 1621-4:2013
  • Steinschlagprotektoren: EN 14021:2013

Ein Beispiel für einen Abriebfestigkeit Test

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

The Rokker Company testet ihre Hosen neben den gesetzlichen Test auch gerne selbst nochmal auf Herz und Nieren.;)  

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Hat dir der Beitrag gefallen? Dann teile ihn gern!

Das könnte dir auch noch gefallen