Der Europäische Unfallbericht erleichtert die Aufnahme eines Unfallschadens im europäischen Ausland. Kommt es dort zu einem Verkehrsunfall, füllt einfach einer der Beteiligten den Unfallbericht aus. Der andere Beteiligte legt den Unfallbericht in seiner Sprache daneben und liest mit.
Da alle Fragen nummeriert sind, gibt es keine Verständnisschwierigkeiten. Inhaltlich und grafisch ist der Europäische Unfallbericht völlig identisch, egal in welcher Sprache er verfasst ist, und genießt daher europaweit eine hohe Akzeptanz. In den meisten europäischen Ländern ist das Mitführen bereits eine Selbstverständlichkeit.
Bei einem Unfall bist du so gut gerüstet!
Ein Europäischer Unfallbericht genügt für zwei beteiligte Fahrzeuge. Soll er wirksam sein, müssen beide Fahrer den Unfallbericht unterschreiben – im Nachhinein sind keine Änderungen zulässig.
Trotz dieser Erleichterung empfehlen Experten, bei jedem Verkehrsunfall im Ausland die Polizei zu verständigen, da bei Ausreise und Grenzkontrolle die behördliche Unfallbestätigung verlangt werden kann und Urlauber mit einem beschädigten Fahrzeug leicht in den Verdacht der Fahrerflucht geraten können.
Unmittelbar nach dem Unfall solltest Du sofort Deine Versicherung kontaktieren. Diese gibt Dir dann alle notwendigen Informationen, um den Schaden reibungslos zu regulieren.
Bitte drucke Dir zwei Exemplare aus, damit Du gegebenenfalls Deinem Unfallbeteiligten auch ein Exemplar aushändigen kannst.
Ein Exemplar kannst Du inklusive einer Anwendungsbroschüre auch kostenlos beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)anfordern.
Dos und Don’ts nach einem Unfall
- Schildere den Hergang des Unfalls im Unfallbericht kurz und klar.
- Auf Bewertungen oder Vermutungen solltest Du verzichten.
- Erkenne am Unfallort nie Deine Schuld am Unfall an, weder mündlich noch schriftlich um dich vor rechtlichen Folgen zu schützen.
- Auch bei Bagatellschäden solltest Du nichts vor Ort bezahlen.
- Fotografiere den Unfallschaden von allen Seiten mit dem Handy.
- Wenn es Unfallzeugen gibt, dann notieren Dir deren Adressen.
- Bei einem Unfallschaden im Ausland frage den Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs nach der „Grünen Karte“. Viele führen diesen Versicherungsnachweis mit, auch wenn er in den meisten EU-Ländern nicht mehr verpflichtend ist. Daraus entnimmst Du alle Daten.