Promillegrenzen im Ausland

Promillegrenzen im Ausland

Die Abende sind lang und man genießt den Urlaub. Da kann es schon mal sein das ein bis zwei Gläser Wein/Bier getrunken werden… 😉 Im Grunde gilt natürlich „Don´t Drink and Drive“! Sollte sich dies nicht vermeiden lassen haben wir hier die Übersicht der Promillegrenzen für das Ausland zusammengestellt.

LandBlutalkohol in ‰Bußgeld / Geldstrafen (in EURO)
Albanien0,135 – 106 €, Fahrverbot möglich
Andorra0,5
(0,2 für Bus- und LKW-Fahrer)
150 – 601 €, Fahrverbot möglich
Australien0,5
(0,0 für Fahranfänger, für Berufskraftfahrer außer in ACT und New South Wales (0,2))
bis 2.906 €, Fahrverbot und/oder Haftstrafe möglich
Belgien0,5

0,5 – 0,8 ‰: 150 – 3.000 €, Fahrverbot für 3 Stunden

ab 0,8 ‰: 450 – 600 €, Fahrverbot möglich, Strafen erhöhen sich im offiziellen Verfahren.

ab 1,5 ‰: 1.200 – 12.000 €, Fahrverbot

Im Wiederholungsfall bei Alkoholwerten über 0,8 ‰: Geldbuße 2.400 – 30.000 €, Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug, Haftstrafe möglich.

Bosnien- Herzegowina0,3
(0,0 für Bus- und LKW-Fahrer, junge Fahrer oder Fahranfänger (unter 21 Jahre oder bis 3 Jahre Fahrpraxis)
26 – 512 €, Fahrverbot möglich
Bulgarien0,5205 – 1.023 €, Fahrverbot und Haftstrafe möglich
Dänemark0,50,5 – 1,2 ‰: Geldbuße = Promillezahl x Netto-Monatseinkommen / Fahrverbot über 0,8; ab 1,2 ‰: Geldbuße = Promillezahl x Netto-Monatseinkommen (ab 2,0 ‰ ein Nettoarbeitslohn) / längerer Führerscheinentzug von min. 12 Monate (ggfls. 20 Tage Haft bzw. sozialer Dienst); bei mehrfachem Verstoß oder noch höherer Promillezahl droht Freiheitsstrafe
Estland0,0400 -1.200 € oder Fahrverbot oder Haftstrafe möglich
Finnland0,5

0,5 – 1,2‰: bis zu 120 Tagessätze oder Haftstrafe, Fahrverbot möglich

über 1,2 ‰: bis 120 Tagessätze (min. 60 €) oder bis zu 2 Jahren Haftstrafe

Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen

Frankreich

0,5

(0,2 für Busfahrer)

0,5 – 0,8 ‰: 90 € (Zahlung innerhalb 3 Tagen), 135 € (Zahlung innerhalb 45 Tagen), dann 375 € und im gerichtlichen Verfahren 750 €, Fahrverbot bzw. Fahrerlaubnisentzug möglich

ab 0,8 ‰: bis zu 4.500 €, Fahrverbot bzw. Fahrerlaubnisentzug; Haftstrafe und Fahrzeugbeschlagnahme möglich; bei Wiederholungstaten bis 9.000 €, Fahrerlaubnisentzug, Haftstrafe, Fahrzeugbeschlagnahme.

über 0,2 ‰ bei Busfahrern: bis 135 €, Fahrverbot

Griechenland0,5
(0,0 für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis, Fahrer von Nutz- und Geschäftsfahrzeugen, Motorradfahrer)

0,5 – 0,8 ‰: 78 €

0,8 – 1,1 ‰: 156 €, Fahrverbot möglich

ab 1,1 ‰: 1.200 €, Fahrverbot und Haftstrafe möglich

Großbritannien0,8bis 5.668 € und/oder 6 Monate Haftstrafe, Fahrerlaubnisentzug möglich
Irland0,5
(0,2 für Fahranfänger bis zu 2 Jahren und Berufskraftfahrern)
Gerichtliche Geldstrafe; bei Berufskraftfahrern und Fahranfängern in der Regel Fahrerlaubnisentzug
Island0,5450 – 1.290 €, Fahrverbot zwischen 1 Monat und lebenslänglich
Italien0,5
(0,0 für Fahranfänger bis zu drei Jahren Fahrpraxis, Berufskraftfahrer)

527 – 6.000 €, Fahrverbot, ab 0,8 ‰ Haftstrafe möglich

Strafen werden verdoppelt, wenn ein Unfall unter Einfluss von Alkohol verursacht wird.

Kanada0,8
(0,5 in einigen Provinzen; 0,0 für Fahranfänger und Fahrern zwischen 16 und 21 Jahren)
685 € für Ersttäter / Fahrverbot und Haftstrafe möglich
Kroatien0,5
(0,0 für Berufskraftfahrer, junge Fahrer bis 24 Jahre und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zGG)

132 – 1.970 €, ab 1,5 ‰ alternativ Haftstrafe möglich

(bei speziellem Limit: 0,0 – 0,5 ‰ 92 €)

Lettland0,5
(0,2 für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis)
216 – 1.440 €, Fahrverbot; kurze Haftstrafen ab 1,0 ‰
Liechtenstein0,8Höhe nicht bekannt
Litauen

0,4

(0,2 für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis, Fahrer von Kfz über 3,5 t zGG, Fahrer von Kfz mit 9 und mehr Sitzen)

289 – 867 € (bei Sach- oder Personenschaden bis 1.445 €), Fahrerlaubnisentzug
Luxemburg0,5
(0,2 für Fahranfänger in den ersten 2 Jahren, sowie Fahrer von Nutzfahrzeugen und Taxi)
145 – 10.000 €, sofortiges Fahrverbot und möglicherweise Haftstrafe bei über 1,2 ‰
Malta0,8ab 465 €, Fahrverbot, Haftstrafe möglich
Marokko0,0441 – 890 € und/oder Haftstrafe, Fahrverbot
Mazedonien0,5
(0,0 für Berufskraftfahrer, Fahranfänger bis zu 2 Jahren Fahrpraxis)
250 – 400 €, Fahrverbot
Monaco0,5
(0,2 für Busfahrer)
200 – 9.000 €, Haftstrafen für Wiederholungstäter
Montenegro

0,3

(0,0 für Berufskraftfahrer)

70 – 2.000 €, ab 0,5 ‰: Fahrverbot
Neuseeland0,8
(Fahranfänger bis 20 Jahre 0,3 ‰)
2.716 – 12.070 €, Fahrverbot und Haftstrafe möglich
Niederlande0,5
(0,2 für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren sowie für Mopedfahrer bis 24 Jahre)

ab 360 – 750 €, Fahrverbot möglich;

ab 1,3 ‰ entscheidet ein Gericht über die Höhe der Geldstrafe und ggfls. eine Haftstrafe

Norwegen0,2Geldstrafen abhängig vom Monatseinkommen, Fahrverbot bis zu 12 Monaten und ab Haftstrafe (min. 2 Wochen) möglich
Österreich0,49
(0,1 ‰ für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren Probezeit sowie Fahrer im Öffentlichen Transport und Berufskraftfahrer)
0,5 – 0,79 ‰: 300 – 3.700 € / Nachschulung bzw. dreimonatiges Fahrverbot bei Wiederholung/en;
0,8 – 1,19 ‰: 800 – 3.700 € / min. 1 Monat Fahrverbot;
1,2 – 1,59 ‰: 1.200 – 4.400 € / min. 4 Monate Fahrverbot und Nachschulung;
1,6 ‰ und darüber: 1.600 – 5.900 € / min. 6 Monate Fahrverbot, Nachschulung, amtsärztliches Gutachten und verkehrspsychologische Stellungnahme
Polen0,2

0,2 – 0,5 ‰: bis 1.210 €, bis zu 3 Jahre Fahrverbot

über 0,5 ‰: Geldstrafe durch Gericht festgesetzt, Fahrverbot bis zu 10 Jahren, ggfl. Haftstrafe bis zu 2 Jahren

Portugal

0,5

(0,2 für Berufskraftfahrer und Fahranfänger innerhalb der ersten drei Jahre)

0,5 – 0,8 ‰: 250 – 1.250 €, 1 Monat bis 1 Jahr Fahrverbot;

ab 0,8: 500 – 2.500 €, 2 Monate – 2 Jahre Fahrverbot

Rumänien0,0175 – 385 €, bis zu 90 Tagen Fahrverbot
Russlandca. 0,351.089 – 2.118 € oder 1 Jahr Fahrverbot
Serbien0,3
(0,0 für Berufskraftfahrer, Busfahrer, Fahranfänger, Fahrlehrer, Personen im begleiteten Fahren, Fahrer von Mopeds, Motorrädern, motorisierten Trikes/Quads; jede Person, deren Normalfunktionen nachweislich durch Alkohol beeinträchtigt sind, kann bestraft werden)
45 – 1.026 € (erhöhen sich bei Unfällen unter Alkoholeinfluss), ab 0,5 ‰ Fahrerlaubnisentzug, ab 2,0 ‰ Haftstrafen alternativ zur Geldstrafe möglich
Schweden0,2

Fahrverbot und Geldstrafe in Abhängigkeit vom Monatseinkommen und Promillewert

0,2 ‰ – 0,49‰: 40 Tagessätze, Fahrverbot zwischen 2 bis 10 Monaten
0,5 ‰ – 0,59 ‰: 60 Tagessätze, Fahrverbot zwischen 2 bis 10 Monaten
0,6 ‰ – 0,69 ‰: 80 Tagessätze, Fahrverbot zwischen 2 bis 10 Monaten
0,7 ‰ – 0,79 ‰: 100 Tagessätze, Fahrverbot zwischen 2 bis 10 Monaten
0,8 ‰ – 0,89 ‰: 120 Tagessätze, Fahrverbot zwischen 2 bis 10 Monaten
0.9 ‰ – 0,99 ‰: 150 Tagessätze, Fahrverbot zwischen 2 bis 10 Monaten

Über 1 ‰: Fahrerlaubnisentzug, Gefängnisstrafe zwischen 1 Monat und 2 Jahren möglich
Tagessätze: je nach Einkommen zwischen 6 – 110 €)

Schweiz0,5
(0,1 für Berufskraftfahrer, Fahrlehrer, Fahrschüler, Begleitpersonen im Begleiteten Fahren, Führerschein-Neulinge in den ersten 3 Jahren nach Führerscheinerwerb)
ab 0,5 ‰: min. 495 €
ab 0,6 ‰: min. 577 €ab 0,7 ‰: min. 660 €ab 0,8 ‰: min. 10 Tagessätze
ab 1,2 ‰: min. 20 Tagessätze
ab 1,5 ‰: min. 30 Tagessätzeab 2 ‰: min. 30 TagessätzeDer Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen und kann zwischen 0,83 – 2.470 € liegen
Slowakei0,0200 – 1.000 Euro, bis zu 5 Jahren Fahrverbot, bei schweren Verstößen wird nach Verwaltungsverfahren eine Strafe festgelegt, ab 1,00 ‰ kann durch Gericht eine Freiheitstrafe verhängt werden
Slowenien0,5
(0,0 für Berufskraftfahrer, Fahranfänger in den ersten 2 Jahren nach Fahrerlaubniserwerb oder jünger als 21 Jahre alt)
300 – 1.200 €, Fahrverbot ab 1,1‰ möglich
Südafrika0,5
(0,2 für Berufskraftfahrer)
Nicht bekannt, werden durch Gericht festgelegt; das Fahrzeug kann konfisziert werden
Spanien0,5
(0,3 für Berufskraftfahrer, Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzen für Mitfahrer, Fahrer von LKW über 3,5 t zGG und Gefahrgutfahrer, Schulbusfahrer und Fahrer von Spezialtransporten, Fahrer von öffentlichen Fahrzeugen oder Fahrzeugen der Rettungsdienste und Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis)
500 – 1.000 €, ab 1,2 ‰: Fahrverbot und Haftstrafe oder Strafe oder gemeinnützige Arbeit
Tschechien0,0

bis 0,3 ‰: 92 – 730 €, Fahrverbot

ab 0,3 ‰: 911 – 1.822 €, Fahrverbot

Türkei0,5
(nur für Privatwagen ohne Anhänger, ansonsten gilt 0,0)

243 €, Fahrverbot;

bei Wiederholungstaten innerhalb von 5 Jahren werden die Geldstrafe erhöht auf bis zu 490 €

ab 1,00 ‰: Strafe durch Gericht

Tunesien0,085 – 215 €, Fahrverbot, Haftstrafe möglich
Ukraine0,0218 – 291 €, Fahrverbot möglich
Ungarn0,050 – 162 €, Fahrverbot; ab 0,8 ‰ erfolgt die Entscheidung durch Gericht
USA0,8
(0,0 für Fahrer unter 21 Jahre; 0,4 für Berufskraftfahrer)
Geldstrafe variiert nach Bundesstaat, in der Regel Fahrverbot auch für Ersttäter
Weißrussland0,073 – 170 €, 3 Jahre Fahrverbot, Haftstrafe möglich
Zypern0,5ab 100 €, bei schweren Verstößen wird das Fahrverbot und die Geldstrafe durch Gericht bestimmt

Alle Angaben ohne Gewähr

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