Promillegrenzen im Ausland
Die Abende sind lang und man genießt den Urlaub. Da kann es schon mal sein das ein bis zwei Gläser Wein/Bier getrunken werden… 😉 Im Grunde gilt natürlich „Don´t Drink and Drive“! Sollte sich dies nicht vermeiden lassen haben wir hier die Übersicht der Promillegrenzen für das Ausland zusammengestellt.
Land | Blutalkohol in ‰ | Bußgeld / Geldstrafen (in EURO) |
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Albanien | 0,1 | 35 – 106 €, Fahrverbot möglich |
Andorra | 0,5 (0,2 für Bus- und LKW-Fahrer) | 150 – 601 €, Fahrverbot möglich |
Australien | 0,5 (0,0 für Fahranfänger, für Berufskraftfahrer außer in ACT und New South Wales (0,2)) | bis 2.906 €, Fahrverbot und/oder Haftstrafe möglich |
Belgien | 0,5 | 0,5 – 0,8 ‰: 150 – 3.000 €, Fahrverbot für 3 Stunden ab 0,8 ‰: 450 – 600 €, Fahrverbot möglich, Strafen erhöhen sich im offiziellen Verfahren. ab 1,5 ‰: 1.200 – 12.000 €, Fahrverbot Im Wiederholungsfall bei Alkoholwerten über 0,8 ‰: Geldbuße 2.400 – 30.000 €, Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug, Haftstrafe möglich. |
Bosnien- Herzegowina | 0,3 (0,0 für Bus- und LKW-Fahrer, junge Fahrer oder Fahranfänger (unter 21 Jahre oder bis 3 Jahre Fahrpraxis) | 26 – 512 €, Fahrverbot möglich |
Bulgarien | 0,5 | 205 – 1.023 €, Fahrverbot und Haftstrafe möglich |
Dänemark | 0,5 | 0,5 – 1,2 ‰: Geldbuße = Promillezahl x Netto-Monatseinkommen / Fahrverbot über 0,8; ab 1,2 ‰: Geldbuße = Promillezahl x Netto-Monatseinkommen (ab 2,0 ‰ ein Nettoarbeitslohn) / längerer Führerscheinentzug von min. 12 Monate (ggfls. 20 Tage Haft bzw. sozialer Dienst); bei mehrfachem Verstoß oder noch höherer Promillezahl droht Freiheitsstrafe |
Estland | 0,0 | 400 -1.200 € oder Fahrverbot oder Haftstrafe möglich |
Finnland | 0,5 | 0,5 – 1,2‰: bis zu 120 Tagessätze oder Haftstrafe, Fahrverbot möglich über 1,2 ‰: bis 120 Tagessätze (min. 60 €) oder bis zu 2 Jahren Haftstrafe Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen |
Frankreich | 0,5 (0,2 für Busfahrer) | 0,5 – 0,8 ‰: 90 € (Zahlung innerhalb 3 Tagen), 135 € (Zahlung innerhalb 45 Tagen), dann 375 € und im gerichtlichen Verfahren 750 €, Fahrverbot bzw. Fahrerlaubnisentzug möglich ab 0,8 ‰: bis zu 4.500 €, Fahrverbot bzw. Fahrerlaubnisentzug; Haftstrafe und Fahrzeugbeschlagnahme möglich; bei Wiederholungstaten bis 9.000 €, Fahrerlaubnisentzug, Haftstrafe, Fahrzeugbeschlagnahme. über 0,2 ‰ bei Busfahrern: bis 135 €, Fahrverbot |
Griechenland | 0,5 (0,0 für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis, Fahrer von Nutz- und Geschäftsfahrzeugen, Motorradfahrer) | 0,5 – 0,8 ‰: 78 € 0,8 – 1,1 ‰: 156 €, Fahrverbot möglich ab 1,1 ‰: 1.200 €, Fahrverbot und Haftstrafe möglich |
Großbritannien | 0,8 | bis 5.668 € und/oder 6 Monate Haftstrafe, Fahrerlaubnisentzug möglich |
Irland | 0,5 (0,2 für Fahranfänger bis zu 2 Jahren und Berufskraftfahrern) | Gerichtliche Geldstrafe; bei Berufskraftfahrern und Fahranfängern in der Regel Fahrerlaubnisentzug |
Island | 0,5 | 450 – 1.290 €, Fahrverbot zwischen 1 Monat und lebenslänglich |
Italien | 0,5 (0,0 für Fahranfänger bis zu drei Jahren Fahrpraxis, Berufskraftfahrer) | 527 – 6.000 €, Fahrverbot, ab 0,8 ‰ Haftstrafe möglich Strafen werden verdoppelt, wenn ein Unfall unter Einfluss von Alkohol verursacht wird. |
Kanada | 0,8 (0,5 in einigen Provinzen; 0,0 für Fahranfänger und Fahrern zwischen 16 und 21 Jahren) | 685 € für Ersttäter / Fahrverbot und Haftstrafe möglich |
Kroatien | 0,5 (0,0 für Berufskraftfahrer, junge Fahrer bis 24 Jahre und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zGG) | 132 – 1.970 €, ab 1,5 ‰ alternativ Haftstrafe möglich (bei speziellem Limit: 0,0 – 0,5 ‰ 92 €) |
Lettland | 0,5 (0,2 für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis) | 216 – 1.440 €, Fahrverbot; kurze Haftstrafen ab 1,0 ‰ |
Liechtenstein | 0,8 | Höhe nicht bekannt |
Litauen | 0,4 (0,2 für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis, Fahrer von Kfz über 3,5 t zGG, Fahrer von Kfz mit 9 und mehr Sitzen) | 289 – 867 € (bei Sach- oder Personenschaden bis 1.445 €), Fahrerlaubnisentzug |
Luxemburg | 0,5 (0,2 für Fahranfänger in den ersten 2 Jahren, sowie Fahrer von Nutzfahrzeugen und Taxi) | 145 – 10.000 €, sofortiges Fahrverbot und möglicherweise Haftstrafe bei über 1,2 ‰ |
Malta | 0,8 | ab 465 €, Fahrverbot, Haftstrafe möglich |
Marokko | 0,0 | 441 – 890 € und/oder Haftstrafe, Fahrverbot |
Mazedonien | 0,5 (0,0 für Berufskraftfahrer, Fahranfänger bis zu 2 Jahren Fahrpraxis) | 250 – 400 €, Fahrverbot |
Monaco | 0,5 (0,2 für Busfahrer) | 200 – 9.000 €, Haftstrafen für Wiederholungstäter |
Montenegro | 0,3 (0,0 für Berufskraftfahrer) | 70 – 2.000 €, ab 0,5 ‰: Fahrverbot |
Neuseeland | 0,8 (Fahranfänger bis 20 Jahre 0,3 ‰) | 2.716 – 12.070 €, Fahrverbot und Haftstrafe möglich |
Niederlande | 0,5 (0,2 für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren sowie für Mopedfahrer bis 24 Jahre) | ab 360 – 750 €, Fahrverbot möglich; ab 1,3 ‰ entscheidet ein Gericht über die Höhe der Geldstrafe und ggfls. eine Haftstrafe |
Norwegen | 0,2 | Geldstrafen abhängig vom Monatseinkommen, Fahrverbot bis zu 12 Monaten und ab Haftstrafe (min. 2 Wochen) möglich |
Österreich | 0,49 (0,1 ‰ für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren Probezeit sowie Fahrer im Öffentlichen Transport und Berufskraftfahrer) | 0,5 – 0,79 ‰: 300 – 3.700 € / Nachschulung bzw. dreimonatiges Fahrverbot bei Wiederholung/en; 0,8 – 1,19 ‰: 800 – 3.700 € / min. 1 Monat Fahrverbot; 1,2 – 1,59 ‰: 1.200 – 4.400 € / min. 4 Monate Fahrverbot und Nachschulung; 1,6 ‰ und darüber: 1.600 – 5.900 € / min. 6 Monate Fahrverbot, Nachschulung, amtsärztliches Gutachten und verkehrspsychologische Stellungnahme |
Polen | 0,2 | 0,2 – 0,5 ‰: bis 1.210 €, bis zu 3 Jahre Fahrverbot über 0,5 ‰: Geldstrafe durch Gericht festgesetzt, Fahrverbot bis zu 10 Jahren, ggfl. Haftstrafe bis zu 2 Jahren |
Portugal | 0,5 (0,2 für Berufskraftfahrer und Fahranfänger innerhalb der ersten drei Jahre) | 0,5 – 0,8 ‰: 250 – 1.250 €, 1 Monat bis 1 Jahr Fahrverbot; ab 0,8: 500 – 2.500 €, 2 Monate – 2 Jahre Fahrverbot |
Rumänien | 0,0 | 175 – 385 €, bis zu 90 Tagen Fahrverbot |
Russland | ca. 0,35 | 1.089 – 2.118 € oder 1 Jahr Fahrverbot |
Serbien | 0,3 (0,0 für Berufskraftfahrer, Busfahrer, Fahranfänger, Fahrlehrer, Personen im begleiteten Fahren, Fahrer von Mopeds, Motorrädern, motorisierten Trikes/Quads; jede Person, deren Normalfunktionen nachweislich durch Alkohol beeinträchtigt sind, kann bestraft werden) | 45 – 1.026 € (erhöhen sich bei Unfällen unter Alkoholeinfluss), ab 0,5 ‰ Fahrerlaubnisentzug, ab 2,0 ‰ Haftstrafen alternativ zur Geldstrafe möglich |
Schweden | 0,2 | Fahrverbot und Geldstrafe in Abhängigkeit vom Monatseinkommen und Promillewert 0,2 ‰ – 0,49‰: 40 Tagessätze, Fahrverbot zwischen 2 bis 10 Monaten Über 1 ‰: Fahrerlaubnisentzug, Gefängnisstrafe zwischen 1 Monat und 2 Jahren möglich |
Schweiz | 0,5 (0,1 für Berufskraftfahrer, Fahrlehrer, Fahrschüler, Begleitpersonen im Begleiteten Fahren, Führerschein-Neulinge in den ersten 3 Jahren nach Führerscheinerwerb) | ab 0,5 ‰: min. 495 € ab 0,6 ‰: min. 577 €ab 0,7 ‰: min. 660 €ab 0,8 ‰: min. 10 Tagessätze ab 1,2 ‰: min. 20 Tagessätze ab 1,5 ‰: min. 30 Tagessätzeab 2 ‰: min. 30 TagessätzeDer Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen und kann zwischen 0,83 – 2.470 € liegen |
Slowakei | 0,0 | 200 – 1.000 Euro, bis zu 5 Jahren Fahrverbot, bei schweren Verstößen wird nach Verwaltungsverfahren eine Strafe festgelegt, ab 1,00 ‰ kann durch Gericht eine Freiheitstrafe verhängt werden |
Slowenien | 0,5 (0,0 für Berufskraftfahrer, Fahranfänger in den ersten 2 Jahren nach Fahrerlaubniserwerb oder jünger als 21 Jahre alt) | 300 – 1.200 €, Fahrverbot ab 1,1‰ möglich |
Südafrika | 0,5 (0,2 für Berufskraftfahrer) | Nicht bekannt, werden durch Gericht festgelegt; das Fahrzeug kann konfisziert werden |
Spanien | 0,5 (0,3 für Berufskraftfahrer, Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzen für Mitfahrer, Fahrer von LKW über 3,5 t zGG und Gefahrgutfahrer, Schulbusfahrer und Fahrer von Spezialtransporten, Fahrer von öffentlichen Fahrzeugen oder Fahrzeugen der Rettungsdienste und Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis) | 500 – 1.000 €, ab 1,2 ‰: Fahrverbot und Haftstrafe oder Strafe oder gemeinnützige Arbeit |
Tschechien | 0,0 | bis 0,3 ‰: 92 – 730 €, Fahrverbot ab 0,3 ‰: 911 – 1.822 €, Fahrverbot |
Türkei | 0,5 (nur für Privatwagen ohne Anhänger, ansonsten gilt 0,0) | 243 €, Fahrverbot; bei Wiederholungstaten innerhalb von 5 Jahren werden die Geldstrafe erhöht auf bis zu 490 € ab 1,00 ‰: Strafe durch Gericht |
Tunesien | 0,0 | 85 – 215 €, Fahrverbot, Haftstrafe möglich |
Ukraine | 0,0 | 218 – 291 €, Fahrverbot möglich |
Ungarn | 0,0 | 50 – 162 €, Fahrverbot; ab 0,8 ‰ erfolgt die Entscheidung durch Gericht |
USA | 0,8 (0,0 für Fahrer unter 21 Jahre; 0,4 für Berufskraftfahrer) | Geldstrafe variiert nach Bundesstaat, in der Regel Fahrverbot auch für Ersttäter |
Weißrussland | 0,0 | 73 – 170 €, 3 Jahre Fahrverbot, Haftstrafe möglich |
Zypern | 0,5 | ab 100 €, bei schweren Verstößen wird das Fahrverbot und die Geldstrafe durch Gericht bestimmt |